SEPA ist eine Abkürzung für den Englischen Begriff Single Euro Payments Area (SEPA) und bedeutet übersetzt einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die SEPA-Verordnungen schaffen die gesetzlichen Grundlagen für einen europaweit einheitlichen Zahlungsverkehr für unbare Finanztransaktionen in Euro. Die Zielsetzung des SEPA-Verfahrens ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der 33 Teilnehmerländer so zu regeln, dass es für die Bankkunden keine Unterscheidungen mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen am SEPA teil.
Schon seit Anfang 2008 sind die ersten SEPA-Produkte von den Banken einsetzbar. Zunächst wurde die SEPA-Überweisung, dann die SEPA-Lastschrift eingeführt. Insgesamt stehen drei verschiedene Zahlungsinstrumente zur Verfügung.
- SEPA-Überweisungen (Credit Transfer)
- SEPA-Lastschriften (Direct Debit)
- SEPA-Kartentransaktionen (Cards Framework)
Mit dem 1. Februar 2014 werden die nationalen Überweisungs- bzw. Lastschriftverfahren wie man sie heute kennt endgültig abgeschaltet und alle Zahlungsvorgänge müssen dann auf das SEPA-Verfahren umgestellt sein.
In der Praxis bedeutet das den Austausch der bisherigen nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen in international eindeutige Kontoidentifikationsmerkmale durch die Banken.
Die Kontonummer wird durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Sie besteht aus aus einem 2-stelligen Ländercode, einer 2-stelligen Prüfziffer und einer maximal 30-stelligen Konto-ID und sieht dann z.B. so aus: DE25 1005 0000 1480 0089 20.